Begleitend zu den Seefrachtraten erheben die Reederein verschiedene,
nicht unerhebliche Zuschläge auf den Transport von Containern.
Diese Seite soll Ihnen helfen die Bedeutung der einzelnen Zuschläge zu
verstehen und beurteilen zu können, wann und wofür sie fällig werden.
Zuschlag zum Ausgleich von Dollarschwankungen gegenüber dem Euro.
Nach Entscheid der EU Kommission in Brüssel ist es den Reedereien nicht
mehr erlaubt, sich einheitlich im Rahmen der Far Eastern Freight Conference abzusprechen. Seit Oktober 2008 entscheidet jede
Reederei eigenständig über
den von ihr erhobenen CAF
DIE INCOTERMS Regelung internationaler Geschäftsbeziehungen
Die Incoterms, die bereits seit 1936 von der Internationalen Handelskammer
in
Paris herausgegeben wurden, dienen zur konfliktfreien Regelung von
Auslands- geschäften. Die Incoterms (International Commercial Terms) sind Regeln für Vertrags- und Lieferbedingungen im Außenhandel.
Unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Verträge
Diese Regeln werden von allen nationalen Gerichten anerkannt. Einen eindeutigen Gesetzesstatus haben die Incoterms jedoch nicht. Aus diesem Grunde müssen Sie sie ausdrücklich in Ihre Verträge aufnehmen. Damit stellen Sie sicher, dass die Incoterms für Ihre Geschäftsbeziehungen Gültigkeit besitzen.
Die 4 Gruppen
Die Incoterms in der zur Zeit gültigen Fassung aus dem Jahr 2000 bestehen aus
13 Klauseln. Diese sind in vier Gruppen E, F, C, und D angeordnet. Diese Gruppen unterscheiden sich bezüglich des Kosten- und Gefahrenübergangs Ihrer Lieferungen. In der Reihenfolge E, F, C und D nehmen dabei die Pflichten des Verkäufers zu und die des Käufers
ab (die Gruppen bitte anklicken).
E-Gruppe
Bei der E-Klausel, auch Abholklausel genannt, ist der Hersteller/Exporteur von jeglichen Kosten für Transport und Abfertigung der Ware befreit. Der Kosten-
und Gefahrenübergang erfolgt auf den Importeur, sobald die Ware auf dem Firmengelände des Herstellers bereitgestellt wird. EXW (ex works)
Der Gefahrenübergang auf den Importeur erfolgt direkt ab Werk.
Der Importeur transportiert die Waren komplett auf eigene Kosten und
Gefahren.