Seefracht Cargo Seal

Batterien sind Gefahrgut

Ob Powerbank, Uhren oder Bluetooth-Kopfhörer. Viele Produkte gelten, sobald diese Batterien enthalten, als Gefahrgut.

Gefahrgut

Die Klassifizierung als Gefahrgut gilt verbindlich für alle Transportarten, egal ob per See- oder per Luftfracht, als Paket oder per LKW verladen. Nur wird diese Tatsache bei Bestellungen und dem Versand häufig übersehen.

Nachstehend nur einige Bilder, um aufzuzeigen, was passieren kann, wenn Batterien verladen werden:

Wir von Cargo SEAL wissen um die Abläufe und können mit unserer Erfahrung sowie professionellen Partnern jederzeit hilfreich unterstützen. Dabei gilt die folgende Prozedur:

  • Der Absender muss die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter u.a. Angaben vorlegen.
  • Ein Gefahrguterklärung muss vom Absender ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Am Verladeort erfolgt der Gefahrgutcheck durch die Reedereien oder Fluggesellschaften.

Danach können derart geprüfte Waren dann meist auch verladen werden.

Spätestens nach Ankunft im europäischen See- oder Flughafen stehen auch die Empfänger voll im Risiko.

Denken Sie bitte stets daran, dass auch Sie als Importeur/Versender im Tagesgeschäft somit immer in der Verantwortung stehen. Die Folgen können schwerwiegend, die finanziellen Schäden ruinös für Sie sein!

Sichern Sie sich deshalb bestmöglich ab und denken Sie daran, dass:

  • nur der Hersteller verbindliche Aussagen zu den Produkten geben kann.
  • Personen, die eine Gefahrguterklärung ausfüllen und unterschreiben, stets nur Erklärungen abgeben sollten, die sich mit den Angaben der Hersteller decken!
  • Sie sich beim Weiterversand stets auf derartige schriftliche Bestätigungen verlassen müssen!

Und wie können Sie nun trotzdem derartige Sendungen verladen?

Sprechen Sie uns an, unsere Kollegen in Fernost und weitere involvierte Partner helfen gerne.

Im Gespräch mit Ihrem Lieferanten wird ggfls. geprüft, welche Vorschriften für Ihr Produkt gelten.

Ziel muss es sein, alle nötigen Informationen und absolute Klarheit zum Produkt zu erhalten.

Danach sollte dann die verantwortungsvolle Erstellung einer korrekten Gefahrguterklärung möglich sein.

Schließen Sie unbedingt eine Transportversicherung ab, sprechen Sie hierüber mit uns!

Überprüfen Sie dringend Ihre Betriebshaftpflichtversicherung!


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